Eisvogel

Steckbrief

Eisvogel

Alcedo atthis (Syn: Alcedo atthis atthis)

Eisvogel in der Rekultivierung Inden (Foto: F. Kirstein)

Lebensraum Steile Extremflächen

Für den Lebensraum Steile Extremflächen wurde der Eisvogel als Zielart definiert.

Der Eisvogel ist eine Charakterart für Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Der Eisvogel dient im Rahmen der Biodiversitätsstrategie als Zeiger für Steilkanten an Gewässern. Aufgrund der Habitatansprüche der Art soll die Rekultivierung dem Ziel gerecht werden, eine möglichst hohe Arten- und Strukturdiversität zu erreichen, um für diese Art einen stabilen Lebensraum zu schaffen.

Schutzbedürftigkeit und Gefährdung

Nordrhein-Westfalen: *

Verbreitung im Rheinischen Revier

Nachweis des Eisvogels in fast allen Rekultivierungsbereichen.

Lebensraum

  • Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern
  • Wichtige Strukturelemente: vegetationsfreie Steilwände aus Lehm oder Sand, Wurzelteller von umgestürzten Bäumen, künstliche Nisthöhlen
  • Brutreviergröße: 1-2,5 km entlang von kleinen Fließgewässern, 4-7 km bei größeren Flüssen
  • Überwinterungshabitat: In der Nähe seines Brutgewässers
  • Typische Fundorte sind Bäche, Flüsse, Grabensysteme, Teiche und Seen, Feuchtwiesen, Moore, Sümpfe und deren jeweilige Umgebung; auch in Laub- und Kiefernwäldern

Biologie

  • Steilwandbrütende Vogelart
  • Durchschnittlich 0,001-0,002 Brutpaare auf 10 ha in Deutschland
  • Mehrere Bruten im Jahr (Anfang März- Ende September)
  • Gelege: 6-7 Eier, Brut: 18-21 Tage, Nestlingszeit: 22-28 Tage
  • Jungtiere werden nach 27 Tagen flügge
  • Nahrung: hauptsächlich Kleinfische, im Frühjahr und Sommer auch Kaulquappen, kleine Frösche, größere Wasserinsekten, Molche und Mollusken
  • Nahrungsflächen: langsam fließende oder stehende Gewässer mit ausreichender Sichttiefe
  • Kurzstreckenzieher; aber auch Standvogel, in DE und NRW ganzjährig zu finden
  • Ernährung: Fische, Frösche, Kröten und kleine Säuger

Gefährdung und Ursachen

  • Verlust oder Entwertung von störungsarmen, frisch angerissenen und vegetationsfreien Steilwänden aus Sand oder Lehm
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge und Schwebstoffe (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwasserleitungen)
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wanderkorridore (v.a. Straßenbau, zu kleine Durchlässe, Verrohrungen o.ä.)
  • Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Abbruchkanten und Steilufer
  • Störungen an den Brutplätzen (Anfang März- Ende September) v.a. durch Angler und Bootsfahrten
  • Tierverluste an Teichüberspannungen und durch Anflüge an Glasscheiben
  • Zerschneiden von Lebensräumen
  • Verlust von Überschwemmungszonen

Schutz- und Fördermaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von dynamischen Fließgewässersystemen mit Steilufern, Überschwemmungszonen o.ä.
  • Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z.B. Straßenbau, Verrohrungen)
  • Erhaltung und Förderung eines dauerhaften Angebots natürlicher Nistplätze; ggf. übergangsweise künstliche Anlagen von Steilufern
  • Schonende Gewässerunterhaltung unter Berücksichtigung der Ansprüche der Art
  • Reduzierung von Nährstoff-, Schadstoff- und Sedimenteinträgen in die Nahrungsgewässer
  • Schutz und Anlegen von Kleinstgewässern
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen, vor allem zur Brutzeit Anfang März- Ende September (Lenkung der Freizeitnutzung)

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