Steinschmätzer
Steckbrief
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
Lebensraum Trockene Extremflächen
Für den Lebensraum Trockene Extremflächen wurde der Steinschmätzer als Zielart definiert.
Der Steinschmätzer ist eine Charakterart für große Offenlandflächen. Der Steinschmätzer dient im Rahmen der Biodiversitätsstrategie als Zeiger für offene, strukturreiche Flächen. Aufgrund der Habitatansprüche der Art soll die Rekultivierung dem Ziel gerecht werden, eine möglichst hohe Arten- und Strukturdiversität zu erreichen, um für diese Art einen stabilen Lebensraum zu schaffen.
Schutzbedürftigkeit und Gefährdung
Nordrhein-Westfalen: 1S
Verbreitung im Rheinischen Revier
Nachweis des Steinschmätzers in der Rekultivierung Garzweiler und Hambach sowie fast allen Altrekultivierungen. Die Rekultivierung im Rheinischen Revier ist das bedeutendste Brutrevier in Nordrhein-Westfalen.
Lebensraum
- Bevorzugt Offenlandschaften mit sehr lockerer oder randlicher Gehölzdeckung
- Vegetationslose sowie sandige Rohbodenflächen mit lückiger bzw. kurzwüchsiger Gras- und Krautvegetation
- Habitat-Komplexe: Junge Sukzessionsstadien der Bergbaubiotope, Heide- und Brachflächen, Magerrasen, Ruderalfluren, Deponien, Kies- und Sandgruben
- Strukturelemente: Singwarten sowie Brutplätze in Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, Steinriegel, Holz- und Reisighaufen
Biologie
- Bodenbrütende Vogelart
- Durchschnittliches Brutrevier von 0,4-13 ha
- Bis zu zwei Bruten im Jahr; Gelege: 4-6 Eier; Brut: 13-14 Tage; Nestlings Dauer:13-15 Tage
- Nahrung: hauptsächlich Insekten sowie im Herbst Beeren
- Nahrungsflächen: extensiv bewirtschaftete, strukturell vielfältige, offene Landschaften
- Zugvogel, der in zentral- bzw. westafrikanischen Savannengebieten überwintert
Gefährdung und Ursachen
- Verlust von vegetationsarmen, weitgehend gehölzfreien Flächen
- Aufforstung von Sukzessionsflächen sowie anderen Offenlandflächen
- Nutzungsänderung und -intensivierung der Brutflächen
- Verlust von Sonderstandorten wie Sandflächen, Säume, Ödland, Brachland und Trockenrasen
- Verringerung des Insektenangebots
- Störung der Brutplätze von Ende April bis Juli durch Landwirtschaft, Hunde und Verkehr
Schutz- und Fördermaßnahmen
- Ruhezone in der Umgebung von Brutgebieten
- Anlegen von künstlichen Singwarten
- Erhalt von Offenlandflächen mit wenig bis keinen Gehölzen
- Erhalt und Anlage von Nistplätzen wie Steinhaufen in der Nähe zu offenen Landschaften
- Extensivierung von landwirtschaftlichen Flächen
- Habitaterhalt von besiedelten Gebieten durch Pflegemaßnahmen: Verbuschung vermeiden, offene Bodenbereiche schaffen
- Schutz und Anlage von Kleistgewässern