Grauammer

Steckbrief

Grauammer

Emberiza calandra (Syn.: Miliaria calandra)

Grauammer in der Rekultivierung Garzweiler (Foto: N. Wolf)

Lebensraum Luzerne

Für den Lebensraum Luzerne wurde die Grauammer als Zielart definiert.

Die Grauammer ist eine Charakterart für weite, insektenreiche Offenlandhabitate. Die Grauammer dient im Rahmen der Biodiversitätsstrategie als Zeiger für landwirtschaftliche Flächen mit optimalen Bedingungen für bodenbrütende Feldvogelarten. Aufgrund der Habitatansprüche der Art soll die Rekultivierung dem Ziel gerecht werden, eine möglichst hohe Arten- und Strukturdiversität zu erreichen, um für diese Art einen stabilen Lebensraum zu schaffen.

Schutzbedürftigkeit und Gefährdung

Nordrhein-Westfalen: 1S 
Niederrheinische Bucht: 1S

Verbreitung im Rheinischen Revier

Die Grauammer ist eine sehr anspruchsvolle, bodenbrütende Art, die auf den landwirtschaftlich rekultivierten Flächen im Rheinischen Revier noch in großer Zahl vorkommt.

Lebensraum

  • Bevorzugt großflächige Offenlandschaften wie Brach- und Grünland sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Wichtige Strukturelemente für die Art: Singwarten mit weiter Sichtmöglichkeit und Versteckmöglichkeiten am Boden zum Schutz vor Prädatoren und zur Brut
  • meidet Waldränder und hügeliges Gelände
  • Reviergröße: 2,5-7,5 ha, Nahrungsrevier: ca. 200-400 m um die Singwarte
  • Überwinterungshabitat: Ruderalflächen, Stoppeläcker, auch in Siedlungsnähe

Biologie

  • Bodenbrütende Vogelart
  • Durchschnittlich 0,6-0,7 Brutpaare auf 10 ha in Deutschland
  • Gehört zu den Spätbrütern (Mitte Mai bis Juni)
  • Gelege: 3-5 Eier, Brut: 11-13 Tage, Jungtiere werden nach 9-12 Tagen flügge
  • Nahrung: hauptsächlich Getreide- und Wildkräutersämereien, Insekten insbesondere für die Jungtiere
  • Nahrungsflächen: extensiv bewirtschaftete, strukturell vielfältige offene Landschaften
  • Kurzstreckenzieher, in DE und NRW ganzjährig zu finden

Gefährdung und Ursachen

  • Landesweit und lokal repräsentativ für den Rückgang der Feldvögel, in NRW vom Aussterben bedroht
  • Verlust oder Entwertung von offenen, gehölzarmen Agrarlandschaften mit Dauergrünland und Ackerbrachen
  • Verschlechterung des Nahrungsangebots durch intensivierte landwirtschaftliche Tätigkeiten (Bodenbearbeitende Maschinen, Dünger-, Pestizid-, Insektizid-, Herbizideinsatz)
  • Verkleinerung und Verlust von Sonderstrukturen wie z.B. Ackerrand-, Blühstreifen und Feldvogelfenster
  • Zu frühe Mahd extensiver Grünflächen, zu häufige Mahd und Vergrasung von Flächen durch Mulchen
  • Großflächiger Einsatz von Energiepflanzen mit dichtem Bestand
  • Fehlende Deckung in Wintermonaten
  • Verlust von Kleinstgewässern als Trink- und Badestellen
  • Windkraftanlagen

Schutz- und Fördermaßnahmen

  • Strukturreiche Landwirtschaft mit vielen Sorten von Feldfrüchten und regelmäßig wechselnden Fruchtfolgen
  • Erhalt und Erhöhung des Anteils der Agrarlandschaftsflächen mit hohem Naturschutzwert 15% (siehe Biodiversitätskonzept 9.3)
  • Installation von relevanten Strukturelementen: Künstliche Singwarten, Feldvogelfenster, Blühstreifen, Ackerrandstreifen mit Mindestbreiten von 3 m
  • Angepasste landwirtschaftliche Bearbeitung: Spät angesetzte Mahd und Erntezeitpunkte nach dem 01.08. jedes Jahres, um die am Boden liegenden Nester und noch nicht mobile Jungtiere zu schützen
  • Schaffung von Winterhabitaten sowie das Anlegen von Pufferzonen, um Störungen durch Hunde und Spaziergänger zu vermeiden
  • Schutz und Anlegen von Kleinstgewässern
  • Vermehrter Anbau von Luzerne: Verminderte Beeinträchtigungen der Tiere durch geringere landwirtschaftliche Bearbeitungsintensität, Erhöhung des Insektenangebotes, Anbau von Luzernestreifen auch im Zuge der späteren Zwischenbewirtschaftung
  • Doppelter Reihenabstand bei Getreidesaat für mehr Bodenbelichtung und Sichtmöglichkeit
  • Verbesserung von Nahrungsressourcen neben Brutplätzen (Leguminosen neben Wintergetreide)

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